Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Kurzfristige Vermietung / Beherbergung
„Vermieter“ ist die 2-Rent Group GmbH.
„Kunde“ ist die natürliche oder juristische Person, die den Vertrag über die Unterkunft mit dem Vermieter abschließt.
„Gast“ ist jede Person, die aufgrund der Buchung zur Nutzung der Unterkunft berechtigt ist.
1.1 Geltungsbereich
1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die kurzfristige Überlassung von Unterkünften durch den Vermieter sowie für sämtliche damit verbundenen Leistungen, Zusatzleistungen und Buchungen über das Online-Buchungssystem des Vermieters. Die AGB werden Bestandteil des Vertrages
1.1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
1.1.3 Bei Buchungen über externe Buchungsplattformen gelten im Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Kunden vorrangig diese AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen der jeweiligen Buchungsplattform gelten nur, soweit deren Anwendung zwingend vorgeschrieben ist oder der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Bedingungen einer Buchungsplattform gehen diese AGB vor, soweit gesetzlich zulässig.
1.1.4 Bucht der Kunde eine Unterkunft für weitere Personen, bleibt er gegenüber dem Vermieter für sämtliche von ihm übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere für die Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises, verantwortlich.
1.1.5 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche mitreisenden Personen über diese AGB, die Hausordnung sowie sonstige für den Aufenthalt geltende Vorschriften zu informieren.
Soweit ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet dieser gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
1.2 Buchung und Vertragsschluss
1.2.1 Bei einer Direktbuchung gibt der Kunde mit Absenden der Buchung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
1.2.2 Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Vermieters beziehungsweise nach Maßgabe des im Buchungssystem dargestellten Buchungsprozesses zustande.
1.2.3 Der Vermieter ist berechtigt, den Vertragsschluss von der vollständigen Vorauszahlung des vereinbarten Buchungspreises abhängig zu machen.
1.2.4 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der vollständige Buchungspreis innerhalb von 48 Stunden nach Buchung zu zahlen.
1.2.5 Erfolgt die geschuldete Zahlung nicht fristgerecht, kann der Vermieter dem Kunden eine angemessene Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Unterkunft anderweitig zu vergeben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
1.2.6 Bei kurzfristigen Buchungen kann die sofortige vollständige Zahlung verlangt werden.
1.2.7 Nach Abschluss der Buchung sind Änderungen durch den Kunden grundsätzlich ausgeschlossen. Anfragen und Mitteilungen sind ausschließlich in Textform, insbesondere über das Nachrichtensystem der Buchungsplattform oder per E-Mail an booking@2-rent.de, möglich. Änderungen werden nur wirksam, wenn der Vermieter diesen ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.2.8 Der Vermieter ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen berechtigt, dem Kunden anstelle der gebuchten Unterkunft eine andere Unterkunft zuzuweisen. Die Ersatzunterkunft kann hinsichtlich Lage und Größe von der ursprünglich gebuchten Unterkunft abweichen, muss jedoch über eine entsprechende Bettenanzahl und einen vergleichbaren Ausstattungsstandard verfügen. Dem Kunden entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.
1.2.9 Ist die gebuchte Unterkunft aufgrund eines vom Vermieter nicht zu vertretenden Umstandes nicht verfügbar und kann keine zumutbare Ersatzunterkunft angeboten werden, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
1.2.10 Stornierungen sind nur zulässig, wenn der gebuchte Tarif ausdrücklich eine Stornierung vorsieht. Die Stornierung wird mit Zugang beim Vermieter wirksam. Für die Höhe der Stornierungskosten ist ausschließlich der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Vermieter maßgeblich. Bei teilweise erstattungsfähigen Tarifen gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Stornierungsbedingungen.
1.2.11 Die für die Unterkunft angegebene maximale Personenzahl ist verbindlich.
1.2.12 Eine Überschreitung der vereinbarten Personenzahl oder die Aufnahme nicht angemeldeter Übernachtungsgäste bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
1.2.13 Der Vermieter kann bei einer nicht genehmigten Überbelegung die unverzügliche Reduzierung auf die vereinbarte Personenzahl verlangen.
1.2.14 Soweit für zusätzliche Personen ein entsprechender Aufpreis vorgesehen und vor Vertragsschluss bekannt gegeben wurde, kann der Vermieter diesen zusätzlich berechnen.
1.2.15 Bei einer erheblichen, vorsätzlichen oder trotz Aufforderung fortgesetzten Überschreitung der zulässigen Personenzahl ist der Vermieter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
1.2.16 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
1.2.17 Der Kunde muss die Online-Registrierung abschließen. Die hierfür erforderlichen Daten wurden bereits über Ihren Buchungsanbieter übermittelt. Dieser Schritt ist zwingend erforderlich, ohne ihn erhalten Sie nicht die Zugangsdaten, die für die Übernachtung an dem in Ihrer Buchung gewählten Ort notwendig sind.
1.2.18 Falls die Registrierung nicht erfolgt, trägt der Kunde die daraus entstehenden Folgen selbst. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, Erstattung, Minderung, Regress oder sonstige Entschädigung sowie kein Anspruch auf nachträgliche Abhilfe wegen Problemen oder Verzögerungen bei der Registrierung, der Übermittlung von Zugangsdaten, der Zustellung von Schlüsseln oder sonstigen Zugangsmitteln oder der Bereitstellung des Zimmers, soweit diese Probleme oder Verzögerungen auf der verspäteten oder unterlassenen Registrierung bzw. Mitwirkung des Kunden beruhen.
1.3 Preise, Zahlung und Sicherheitsleistung
1.3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
1.3.2 Die ausgewiesenen Endpreise enthalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einzubeziehenden gesetzlichen Steuern und obligatorischen Preisbestandteile.
1.3.3 Örtliche Abgaben, Beherbergungssteuern, Kurtaxen oder vergleichbare Abgaben, deren Entstehung oder Höhe von persönlichen Umständen des Kunden oder Gastes abhängt, können zusätzlich berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und sie nicht bereits im ausgewiesenen Preis enthalten sind.
1.3.4 Die Zahlung des Buchungspreises erfolgt grundsätzlich vollständig im Voraus.
1.3.5 Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe beziehungsweise Freischaltung der Unterkunft von der vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der betreffenden Buchung abhängig zu machen, soweit dem keine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte des Kunden entgegenstehen.
1.3.6 Rechnungen ohne ausdrücklich angegebenes Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu zahlen.
1.3.7 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie erforderliche und tatsächlich entstandene Verzugskosten geltend zu machen.
1.3.8 Entstehen aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift, Rückbuchung oder fehlgeschlagenen Zahlung zusätzliche Kosten, kann der Vermieter Ersatz der tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten verlangen.
1.3.9 Der Vermieter ist berechtigt, vor Überlassung der Unterkunft eine angemessene Kaution oder sonstige Sicherheitsleistung zu verlangen.
1.3.10 Die Rückzahlung einer Kaution erfolgt nach Rückgabe und Prüfung der Unterkunft, sobald feststeht, dass keine zu sichernden Ansprüche des Vermieters bestehen. Bestehen Ansprüche des Vermieters, kann die Sicherheitsleistung bis zur abschließenden Klärung in angemessenem Umfang zurückbehalten beziehungsweise mit fälligen Forderungen verrechnet werden.
1.3.11 Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Vermieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden, insbesondere wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.
1.4 Stornierung, Rücktritt, No-Show und vorzeitige Abreise
1.4.1 Für Stornierungen gelten vorrangig die bei der Buchung ausdrücklich vereinbarten Stornierungsbedingungen des gewählten Tarifs.
1.4.2 Ein kostenfreies vertragliches Rücktritts- oder Stornierungsrecht besteht nur, wenn dies für den gebuchten Tarif ausdrücklich vereinbart wurde.
1.4.3 Bei einem ausdrücklich als nicht stornierbar oder nicht erstattungsfähig bezeichneten Tarif besteht kein vertragliches Recht des Kunden zur kostenfreien Stornierung.
1.4.4 Nimmt der Kunde eine verbindlich gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch, bleibt der Anspruch des Vermieters auf die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich bestehen.
1.4.5 Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Buchungsbetrag in voller Höhe (100 %) zu zahlen, unabhängig davon, ob er die gebuchte Unterkunft tatsächlich in Anspruch nimmt oder nicht. Dies gilt grundsätzlich auch bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart wurde.
1.4.6 Bei einem ausdrücklich als teilweise erstattungsfähig bezeichneten Tarif gelten, sofern bei der Buchung keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden, folgende Stornierungsbedingungen:
1.4.7 Bei einer Stornierung bis einschließlich 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag werden 50 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.
1.4.8 Bei einer Stornierung weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag werden 50 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.
1.4.9 Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung (No-Show) werden 100 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.
1.4.10 Eine vorzeitige Abreise des Kunden führt grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Gesamtpreises.
1.4.11 Für die aufgrund der vorzeitigen Abreise nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
1.4.12 Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- oder sonstige Rechte des Kunden bleiben unberührt, sofern dem Vermieter zuvor eine angemessene Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt wurde.
1.4.13 Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen für einen bestimmten Termin oder Zeitraum besteht für Verbraucher grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
1.5 Check-in und Check-out
1.5.1 Die vertraglich geschuldete Bereitstellung der Unterkunft erfolgt, soweit im Buchungsprozess nichts Abweichendes vereinbart wurde, spätestens ab 18:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag.
1.5.2 Ein früherer Check-in kann ab 15:00 Uhr ermöglicht werden, soweit die Unterkunft bereits bezugsfertig ist. Ein Anspruch auf einen früheren Check-in besteht nicht.
1.5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vom Vermieter mitgeteilten Check-in-Anweisungen einzuhalten.
1.5.4 Der Vermieter kann die Herausgabe beziehungsweise Freischaltung von Schlüsseln, Zugangscodes oder sonstigen Zugangsmitteln davon abhängig machen, dass die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt wurde und erforderliche Identitäts- oder Meldedaten vorliegen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
1.5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Unterkunft spätestens bis 17:30 Uhr zu beziehen und diese unmittelbar nach dem Bezug auf etwaige Mängel oder Abweichungen zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach ihrer Feststellung, möglichst noch am Tag des Bezugs, mitzuteilen, damit eine zeitnahe Prüfung und gegebenenfalls Abhilfe erfolgen kann.
1.5.6 Werden Mängel erst nach 17:30 Uhr gemeldet, kann eine Prüfung und Behebung – insbesondere außerhalb der regulären Betriebs- oder Servicezeiten – gegebenenfalls erst am folgenden Tag erfolgen.
1.5.7 Erkennbare Mängel, Schäden oder fehlende Einrichtungsgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen.
1.5.8 Dem Vermieter ist Gelegenheit zu geben, einen angezeigten Mangel innerhalb angemessener Zeit zu prüfen und zu beheben.
1.5.9 Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mängelanzeige und konnte der Vermieter deshalb keine Abhilfe schaffen oder einen weitergehenden Schaden verhindern, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften.
1.5.10 Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare zur Vermeidung oder Verringerung eines Schadens beizutragen.
1.5.11 Die Unterkunft ist am vereinbarten Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr vollständig geräumt zurückzugeben.
1.5.12 Eine Verlängerung des Check-outs bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
1.5.13 Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung verlangen.
1.5.14 Weitergehende Schäden, insbesondere Kosten aufgrund einer verspäteten Bereitstellung für nachfolgende Gäste, zusätzlicher Personalaufwand oder sonstige nachweisbare Folgekosten, können zusätzlich geltend gemacht werden.
1.5.15 Die Unterkunft ist besenrein und in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
1.5.16 Geschirr und Küchenutensilien sind, soweit vorhanden, in gereinigtem Zustand zurückzustellen. Müll ist entsprechend den vor Ort mitgeteilten Vorgaben zu entsorgen.
1.5.17 Schlüssel, Schlüsselkarten, Transponder oder sonstige Zugangsmittel sind entsprechend den Anweisungen des Vermieters zurückzugeben.
1.5.18 Bei schuldhaftem Verlust oder verspäteter Rückgabe von Zugangsmitteln haftet der Kunde für die erforderlichen und angemessenen Ersatzkosten.
1.5.19 Soweit aus Sicherheitsgründen der Austausch eines Schlosses oder einer Schließanlage erforderlich ist, kann der Vermieter die dadurch entstehenden erforderlichen Kosten geltend machen.
1.6 Nutzung der Unterkunft
1.6.1 Die Unterkunft darf ausschließlich zum vereinbarten vorübergehenden Aufenthalt der angemeldeten Personen genutzt werden.
1.6.2 Die Unterkunft darf insbesondere nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden.
1.6.3 Eine Untervermietung, Weitervermietung, entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an nicht angemeldete Dritte oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untersagt.
1.6.4 Zugangscodes, Schlüssel, Schlüsselkarten und sonstige Zugangsmittel dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
1.6.5 Besucher sind nur im Rahmen der Hausordnung und der vereinbarten maximalen Belegung zulässig.
1.6.6 Übernachtungen von nicht angemeldeten Besuchern bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
1.6.7 Die Durchführung von Veranstaltungen, Feiern, Partys, Zusammenkünften mit einer die übliche Nutzung übersteigenden Personenzahl sowie vergleichbaren Aktivitäten bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters in Textform.
1.6.8 Die Nutzung der Unterkunft für gewerbliche Veranstaltungen, Foto- oder Filmproduktionen, Verkaufsveranstaltungen, Kundenempfang, Prostitution oder sonstige vom gewöhnlichen Beherbergungszweck abweichende gewerbliche Tätigkeiten ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters in Textform untersagt.
1.6.9 Eine lediglich beruflich veranlasste Übernachtung stellt für sich genommen keine unzulässige gewerbliche Nutzung dar.
1.6.10 Der Kunde ist verpflichtet, die Unterkunft, das Inventar und sämtliche Gemeinschaftsflächen pfleglich zu behandeln.
1.6.11 Die jeweils geltende Hausordnung ist vom Kunden sowie von sämtlichen von ihm angemeldeten oder zugelassenen Personen uneingeschränkt und strikt einzuhalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass auch seine Besucher und sonstigen von ihm eingelassenen Personen die Hausordnung beachten. Insbesondere sind störendes, rücksichtsloses, aggressives oder anderweitig unangemessenes Verhalten gegenüber anderen Gästen, Nachbarn, Mitarbeitern oder sonstigen Personen zu unterlassen.
1.6.12 Verstöße gegen die Hausordnung sind unverzüglich zu unterlassen und auf Aufforderung des Vermieters sofort abzustellen. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, bei einer erheblichen Störung des Hausfriedens oder bei einem sonstigen Verhalten, durch das die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Vermieter unzumutbar wird, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde trotz Abmahnung bzw. Aufforderung zur Unterlassung sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt. Weitergehende gesetzliche Rechte des Vermieters bleiben unberührt.
1.6.13 Haustiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden, soweit die konkrete Unterkunft nicht ausdrücklich als haustierfreundlich angeboten wird.
1.6.14 Rauchen ist innerhalb der Unterkunft untersagt, soweit die Unterkunft nicht ausdrücklich als Raucherunterkunft gekennzeichnet ist.
1.7 Internetnutzung
1.7.1 Ein vom Vermieter bereitgestellter Internetzugang ist eine Nebenleistung und darf ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften genutzt werden.
1.7.2 Ein Anspruch auf eine jederzeit störungsfreie, unterbrechungsfreie oder bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit besteht nicht, soweit eine bestimmte Beschaffenheit nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
1.7.3 Der Kunde darf den Internetzugang insbesondere nicht für rechtswidrige Aktivitäten, die unberechtigte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte, den Abruf oder die Verbreitung strafbarer Inhalte oder sonstige Rechtsverletzungen verwenden.
1.7.4 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch die von ihm zugelassenen Nutzer diese Verpflichtungen beachten.
1.7.5 Verursacht der Kunde schuldhaft eine Rechtsverletzung und wird der Vermieter deshalb berechtigt von Dritten in Anspruch genommen, kann der Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Ersatz der hierdurch entstehenden erforderlichen Kosten und Schäden verlangen.
1.8 Schäden, Verunreinigungen und Sonderreinigung
1.8.1 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für sämtliche von ihm schuldhaft verursachten Schäden an der Unterkunft, dem Gebäude, Gemeinschaftsflächen, Mobiliar, Inventar, technischen Einrichtungen und sonstigem Eigentum des Vermieters.
1.8.2 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden unverzüglich nach deren Feststellung in Textform mitzuteilen.
1.8.3 Der Kunde darf Schäden nicht eigenmächtig reparieren oder Reparaturen durch Dritte beauftragen, sofern nicht Gefahr im Verzug besteht oder der Vermieter hierzu vorher in Textform zugestimmt hat.
1.8.4 Bei einer über die gewöhnliche Nutzung hinausgehenden Verschmutzung kann der Vermieter die erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten verlangen.
1.8.5 Dies gilt insbesondere bei starken Verschmutzungen, nicht ordnungsgemäß entsorgtem Müll, zurückgelassenen Lebensmitteln, erheblichen Verschmutzungen von Textilien oder Inventar, Verunreinigungen durch Tiere sowie Verstößen gegen ein vereinbartes Rauchverbot.
1.8.6 Soweit hierfür eine Pauschale von mindestens 80 Euro beziehungsweise eine vor Vertragsschluss bekannt gegebene höhere Pauschale vereinbart wurde, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Reinigungsaufwand entstanden ist.
1.8.7 Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Schadens vorbehalten.
1.8.8 Bei einem schuldhaften Verstoß gegen das Rauchverbot kann der Vermieter insbesondere Kosten für Sonderreinigung, Geruchsbeseitigung, Reinigung oder Austausch von Textilien sowie einen nachweisbaren Belegungsausfall geltend machen.
1.8.9 Bei Beschädigung oder Verlust von Inventar kann der Vermieter die erforderlichen Reparatur- beziehungsweise Wiederbeschaffungskosten verlangen.
1.8.9 Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
1.9 Zurückgelassene Gegenstände
1.9.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei Abreise sämtliche persönlichen Gegenstände mitzunehmen.
1.9.2 Zurückgelassene Gegenstände werden nur im Rahmen des Zumutbaren und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur dauerhaften Verwahrung aufbewahrt.
1.9.3 Eine Rücksendung erfolgt ausschließlich auf Anfrage sowie auf Kosten des Kunden.
1.9.4 Der Vermieter kann für die Einlagerung, die Verpackung und den Versand die tatsächlich entstehenden angemessenen Kosten verlangen.
1.9.5 Der Versand erfolgt auf die vom Kunden angegebene Anschrift.
1.9.6 Verderbliche, gesundheitsgefährdende, hygienisch bedenkliche oder offensichtlich wertlose Gegenstände können unverzüglich entsorgt werden.
1.9.7 Andere zurückgelassene Gegenstände können nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist und vorheriger Aufforderung zur Abholung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verwertet, entsorgt oder einer zuständigen Fundstelle übergeben werden.
1.9.8 Notwendige Aufbewahrungs-, Versand- und Entsorgungskosten trägt der Kunde, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
1.10 Sicherheit, Zutrittsrecht und Videoüberwachung
1.10.1 Sämtliche Sicherheits-, Brand- und Notfalleinrichtungen sind bestimmungsgemäß zu behandeln.
1.10.2 Das Manipulieren, Abdecken, Entfernen, Beschädigen oder Außerbetriebsetzen von Überwachungskameras, Rauchwarnmeldern, Feuerlöschern, Brandmeldeanlagen, Notausgängen, Türschließern oder sonstigen Sicherheitseinrichtungen ist untersagt.
1.10.3 Der Kunde haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für die durch eine schuldhafte Manipulation entstehenden Kosten und Schäden, einschließlich erforderlicher technischer Einsätze oder behördlich veranlasster Maßnahmen.
1.10.4 Bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei Brand-, Wasser-, Gas-, Sicherheits- oder vergleichbaren Gefahren, ist der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person berechtigt, die Unterkunft ohne vorherige Ankündigung zu betreten.
1.10.5 Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, dem Vermieter oder von ihm beauftragten Personen nach angemessener vorheriger Ankündigung Zugang zur Unterkunft zu ermöglichen, soweit dies zur Durchführung notwendiger Reparaturen, Wartungsarbeiten, gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen oder zur Abwehr konkreter Schäden erforderlich ist.
1.10.6 Bei konkreten Anhaltspunkten für erhebliche Verstöße gegen den Vertrag oder die Hausordnung kann der Vermieter im gesetzlich zulässigen Umfang geeignete Maßnahmen zur Prüfung und Gefahrenabwehr treffen.
1.10.7 Gemeinschafts-, Eingangs-, Außen- oder sonstige geeignete Bereiche können videoüberwacht werden, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht.
1.10.8 Private Unterkunfts-, Schlaf- und Sanitärbereiche werden nicht videoüberwacht.
1.10.9 Informationen über eine vorhandene Videoüberwachung ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen beziehungsweise der Beschilderung vor Ort.
1.11 Haftung des Vermieters
1.11.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
1.11.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
1.11.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Vermieters für sonstige Schäden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
1.11.4 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
1.11.5 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
1.11.6 Der Kunde ist verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig auf die Möglichkeit eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen, soweit eine solche Gefahr für den Kunden erkennbar ist.
1.11.7 Für Fahrzeuge, deren Inhalt und lebende Tiere haftet der Vermieter nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
1.11.8 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben in jedem Fall unberührt.
1.12 Hausordnung und Vertragsverstöße
1.12.1 Die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemachte und wirksam einbezogene Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.
1.12.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Regelungen der Hausordnung einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Besucher diese Regelungen beachten.
1.12.3 Insbesondere sind Ruhezeiten, Rauchverbote, Vorgaben zur maximalen Belegung, Brandschutzbestimmungen, Abfallentsorgung, Haustierregelungen sowie Vorgaben zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen einzuhalten.
1.12.4 Bei einem Vertrags- oder Hausordnungsverstoß kann der Vermieter den Kunden auffordern, den Verstoß unverzüglich zu beenden.
1.12.5 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen ist der Vermieter berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
1.12.6 Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung ist entbehrlich, wenn sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich ist, offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder dem Vermieter aufgrund der Schwere des Verstoßes nicht zugemutet werden kann.
1.12.7 Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblicher Gefährdung der Unterkunft, vorsätzlicher Beschädigung, erheblicher Störung anderer Gäste oder Anwohner, unbefugter Überlassung der Unterkunft an Dritte, erheblichen Verstößen gegen Brandschutzvorschriften oder fortgesetzter erheblicher Überbelegung vorliegen.
1.12.8 Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die Unterkunft unverzüglich zu verlassen beziehungsweise deren Nutzung einzustellen.
1.12.9 Hinsichtlich des Vergütungsanspruchs des Vermieters und etwaiger Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere sind ersparte Aufwendungen und gegebenenfalls eine anderweitige Vermietung anzurechnen.
1.13 Verjährung
1.13.1 Ansprüche des Kunden gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab Beginn der gesetzlichen kenntnisabhängigen Verjährungsfrist, soweit eine Verkürzung der Verjährung gesetzlich zulässig ist.
1.13.2 Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
1.13.3 Sie gilt ebenfalls nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
1.13.4 Zwingende gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.
1.13.5 Für Ansprüche des Vermieters gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
1.14 Datenschutz
1.14.1 Personenbezogene Daten des Kunden und der Gäste werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
1.14.2 Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zur Zahlungsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Melde-, Steuer- und Aufbewahrungspflichten sowie zur Durchsetzung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche, soweit hierfür eine gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.
1.14.3 Der Vermieter ist berechtigt, zur Vertragsabwicklung erforderliche Daten an Zahlungsdienstleister, Buchungsplattformen, IT-Dienstleister sowie sonstige eingesetzte Auftragsverarbeiter beziehungsweise berechtigte Empfänger zu übermitteln, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
1.14.4 Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung des Vermieters.
1.15 Pfand- und Sicherungsrechte
1.15.1 Dem Vermieter stehen sämtliche gesetzlichen Pfand-, Zurückbehaltungs- und Sicherungsrechte zu.
1.15.2 Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, gilt dies insbesondere für das gesetzliche Pfandrecht an eingebrachten Sachen des Gastes zur Sicherung offener Forderungen des Vermieters.
1.16 Zusätzliche Artikel und Dienstleistungen
1.16.1 Zusätzliche Artikel und Dienstleistungen stehen ausschließlich nach Verfügbarkeit zur Verfügung.
1.16.2 Soweit bei dem jeweiligen Angebot keine abweichende Frist angegeben ist, müssen Zusatzleistungen spätestens einen Tag vor dem gewünschten Leistungszeitpunkt bestellt werden.
1.16.3 Der Kunde ist verpflichtet, den für die Zusatzleistung bei der Bestellung ausgewiesenen Preis zu zahlen.
1.16.4 Eine nachträgliche Stornierung einer verbindlich bestellten Zusatzleistung ist nur möglich, wenn hierfür ausdrücklich ein Stornierungsrecht vereinbart wurde, der Vermieter der Stornierung zustimmt oder ein gesetzliches Rücktritts-, Kündigungs- oder Widerrufsrecht besteht.
1.16.5 Sind dem Vermieter aufgrund der Bestellung bereits nicht rückerstattbare Kosten gegenüber Dritten entstanden oder wurden Leistungen speziell für den Kunden beschafft beziehungsweise vorbereitet, können diese Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden.
1.16.6 Kann der Vermieter eine bestätigte Zusatzleistung aus einem vom Vermieter nicht zu vertretenden Grund nicht erbringen, ist der Vermieter berechtigt, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.
1.16.7 Ist eine gleichwertige Ersatzleistung nicht möglich oder für den Kunden nicht zumutbar, wird das für die nicht erbrachte Zusatzleistung bereits gezahlte Entgelt zurückerstattet.
1.16.8 Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
1.17 Schlussbestimmungen
1.17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1.17.2 Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
1.17.3 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, München als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
1.17.4 Der Vermieter ist jedoch berechtigt, einen solchen Vertragspartner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
1.17.5 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
1.17.6 Hat ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, kann ein Gerichtsstand am Sitz des Vermieters vereinbart beziehungsweise geltend gemacht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
1.17.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt.
1.17.8 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
1.17.9 Es gilt diejenige Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurde.
1.17.10 Spätere Änderungen der AGB gelten für bereits abgeschlossene Verträge nur, wenn dies wirksam vereinbart wurde.
1.17.11 Werden diese AGB zusätzlich in einer anderen Sprache bereitgestellt, ist die deutsche Fassung die maßgebliche Ausgangsfassung.
1.17.12 Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
