Herzlich Willkommen in unserem Haus. Die nachfolgenden Regeln sind für alle Kunden, Nutzer und Besucher bindend.

Obhut- und Sorgfaltspflichten 

Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege freizuhalten. Das Abstellen von Gegenständen ist verboten. Türen dürfen aus Brandschutzgründen nicht blockiert werden. Der Objektverwalter ist angewiesen, private Gegenstände in den Gemeinschaftsflächen zu entsorgen.

Die Lagerung von giftigen oder brennbaren Stoffen in den Räumen oder den Kellern einschließlich der Flure ist nicht gestattet.

Treppenhaus-, Dach- und Kellerfenster sind bei Regen, Schnee oder Sturm zu schließen.

Auf der außen gelegenen Seite der Fensterbretter dürfen aus Sicherheitsgründen keine Flaschen oder Gegenstände gelagert werden. Das Hinauswerfen von Gegenständen aus den Fenstern ist untersagt. 

Soweit es für die Nutzer erkennbar und feststellbar ist, werden sie den Objektverwalter schnellstmöglich über Schäden, insbesondere an Zu- und Abwasserleitungen, Feuchtigkeit im Keller- und Dachbereich, Aufzug und über Schäden an der Heizungsanlage informieren. Die Nutzer sind verpflichtet, das ihnen Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Eltern haften für ihre Kinder. Sie haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass sich die Kinder nicht unbeaufsichtigt in den Gemeinschaftsräumen und Fluren aufhalten. Kindern ist die Benutzung von Aufzügen nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

Reinigung

Die Toiletten sind nach Gebrauch zu säubern (Klobürste). Abfälle, Speisereste und Zeitungen dürfen nicht in die Toilette geworfen werden. Eventuelle Verstopfungen werden für den Verursacher kostenpflichtig behoben.

Die Kühlschränke sind einmal in der Woche von den Benutzern zu reinigen. Verdorbene Speisen sind sofort zu entsorgen. Die übermäßige Lagerung von Lebensmittel ist verboten. Die Nutzer haben die Häuser von Ungeziefer frei zu halten, d.h. für ausreichende Hygiene und Sauberkeit zu sorgen. Sollte Ungeziefer entdeckt werden, ist der zuständige Objektverwalter sofort zu informieren.

Kochen ist nur in den dafür ausgewiesenen Räumen unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Kochplatten erlaubt. Die Kochplatten sind nach Nutzung abzuschalten und zu reinigen. 

Die Duschen und Waschbecken in den Gemeinschaftsräumen sind nach Gebrauch zu reinigen. 

Müll

Sämtliche Abfälle sind wie folgt zu trennen, blau=Papier / grün=Glas / schwarz=Restmüll, und entsprechend in den dafür bereitgestellten Behältern/Containern am Müllplatz zu entsorgen. Das Abladen von Sperrmüll ist verboten. Bei nicht Beachtung der Mülltrennung wird unsortierter Müll kostenpflichtig zu Lasten des Verursachers entfernt und neben den entstehenden Kosten laut aktueller Preisliste eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Rauchen

Im gesamten Haus herrscht absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist ausschließlich in den Außenbereichen und auf den Balkonen (soweit vorhanden) gestattet. Zigarettenstummel sind zu entsorgen und dürfen weder auf den Boden noch von den Balkonen geworfen werden.  

Kameraüberwachung

Das gesamte Gebäude wird in den Eingangsbereichen und auf den Gemeinschaftsflächen aus Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht. Die Manipulation der Kameras ist strengstens untersagt.

Zimmer- und Gemeinschaftseinrichtungen

Alle Nutzer haben sich während des Aufenthaltes im Gebäude (24h) ruhig zu verhalten. Eine strikte Nachtruhe ist von 22:00 bis 06:00 Uhr einzuhalten. Der Sicherheitsdienst ist zum Schutz der übrigen Kunden angehalten sämtliche Personen, die die Nachtruhe stören oder betrunken sind, aus dem Haus – gegebenenfalls unter Zuziehung der örtlichen Polizeidienststelle – zu entfernen.

Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind sofort dem zuständigen Objektverwalter zu melden. Für Kosten zur Behebung von Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen der Zimmer oder des Hauses ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar. 

Das Einbringen und Benutzen von eigenen Möbeln und Elektrogeräten ist aus Hygiene- und Sicherheitsgründen untersagt. Das Trocknen der Wäsche in den Zimmern und auf den Fluren ist aufgrund der Gefahr von Schimmelbildung nicht erlaubt. 

Der Alkoholkonsum ist auf den Außen- und Gemeinschaftsflächen verboten. Offenes Feuer und Grillen ist auf dem gesamten Gelände untersagt.

Das Betreten der gemeinschaftlich genutzten Flächen ist nur vollständig bekleidet gestattet.

Die Haltung von Haustieren jeglicher Art ist nicht erlaubt.

Energie – Heizung/Strom

Alle Heizungen sind der Außentemperatur angemessen zu regulieren, während des Lüftens auszuschalten und in Abwesenheit herunter zu drehen. In den Wintermonaten sind die Fenster in Abwesenheit geschlossen zu halten. Alle Lichter/Lampen sind bei Verlassen der Räume auszuschalten. Der Objektverwalter ist berechtigt ggf. die Räume zu betreten und die Fenster zu schließen und Heizungen bzw. Lichter auszuschalten.

Beschilderung

Das Anbringen jeglicher Art von Namens- oder Hinweisschildern oder Aufklebern an Eingangs- oder Zimmertüren sowie Briefkästen ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Objektverwalter gestattet.

SAT -TV

Die Montage von Satelliten-Schüsseln oder anderer Empfangsantennen an der Außenfassade ist verboten.

Parken

Das Parken von Fahrzeugen ist nur nach vorheriger Genehmigung und auf den zugewiesenen Parkplätzen gestattet. Einfahrten sind freizuhalten. Das Abstellen von Fahrrädern ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.

Gewerbe

Die Anmeldung eines Gewerbes an dem Objekt ist verboten.

Gesundheit

Nutzer, die an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt sind, haben unverzüglich einen Arzt aufzusuchen und den Objektverwalter hierüber zu informieren. Ebenso bei Vorliegen einer Quarantäne-Anordnung. Es muss sichergestellt werden, dass andere Nutzer oder Besucher nicht gefährdet werden.

Besucherregelung

Besuchern ist der Aufenthalt nur während der Besucherzeiten von 09:00 – 22:00 Uhr gestattet. Die Unterbringung von Fremden oder Besuchern –auch Familienangehörigen- ist untersagt. Besucher sind alle Personen, die nicht in dem die Vertragsfläche betreffenden Vertrag genannt sind.

Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen können zu einem sofortigen Hausverbot und zu Schadensersatzansprüchen gegen den Verursacher führen. Die wiederholte Missachtung der Hausordnung kann zur fristlosen Auflösung des Vertragsverhältnisses und der damit verbundenen Räumung der Zimmer führen.